Impressum

Irene Schwarz

Lindenstraße 16

34587 Felsberg - Heßlar

Telefon: +49 5662 - 6130

Email: info(at)landgasthof-schwarz.de

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen

 

Abschluss des Reisevertrags:

Mit Zusendung der schriftlichen Reiseanmeldung und der Zusendung der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich.

  

Rücktritt durch den Kunden:

 

Sie können jederzeit die Buchung vor der Anreise stornieren. Die Kündigung des Reisevertrags hat schriftlich zu erfolgen und soll die Angabe des Rücktrittsgrundes enthalten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung in unserem Haus. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie Ihre Reise nicht an, so beträgt der pauschalierte Anspruch auf unsere Aufwendungen:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 

10% des Reisepreises – mindestens jedoch 15,00 Euro


29. – 14. Tag vor Reiseantritt

25% des Reisepreises


13. – 7. Tag vor Reiseantritt 

50 % des Reisepreises


ab 6. Tag vor Reiseantritt

ab 1. Tag vor Reiseantritt

70 % des Reisepreises

100% des Reisepreises


Gegen anfallende Rücktrittskosten wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

Umbuchungen:

Änderung des Reisetermins, der Leistungen, der Unterkunft der Reiseteilnehmer werden pauschal 15,00 Euro pro Person berechnet.

  

Zusatz für Buchungen von Firmen für Ihre Mitarbeiter:

 Derjenige, in dessen Namen die Zimmerbestellung angemeldet wird, erkennt die Reisebedingungen an und haftet für die Vertragserfüllung aller in der Anmeldung/Buchung gemeldeten Anzahl der Personen.

 

Leistungen:

Für die Reiseleistungen ist grundsätzlich der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

Gerichtsstand:

 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

 

 

 Gastaufnahmevertrag

 

Bitte beachten Sie die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag, der bundesweit Gültigkeit hat.

 

1. Der Gastaufnahmevertag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Gastaufnahmevertag verpflichtet die Vertragspartner (Gast und Beherbergungsbetrieb) zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

 

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

Schlussbestimmungen

 

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.