Irene Schwarz
Lindenstraße 16
34587 Felsberg - Heßlar
Telefon: +49 5662 - 6130
Email: info(at)landgasthof-schwarz.de
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen
Abschluss des Reisevertrags:
Mit Zusendung der schriftlichen Reiseanmeldung und der Zusendung der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich.
Rücktritt durch den Kunden:
Sie können jederzeit die Buchung vor der Anreise stornieren. Die Kündigung des Reisevertrags hat schriftlich zu erfolgen und soll die Angabe des Rücktrittsgrundes enthalten. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung in unserem Haus. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie Ihre Reise nicht an, so beträgt der pauschalierte Anspruch auf unsere Aufwendungen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt
10% des Reisepreises – mindestens jedoch 15,00 Euro
29. – 14. Tag vor Reiseantritt
25% des Reisepreises
13. – 7. Tag vor Reiseantritt
50 % des Reisepreises
ab 6. Tag vor Reiseantritt
ab 1. Tag vor Reiseantritt
70 % des Reisepreises
100% des Reisepreises
Gegen anfallende Rücktrittskosten wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
Umbuchungen:
Änderung des Reisetermins, der Leistungen, der Unterkunft der Reiseteilnehmer werden pauschal 15,00 Euro pro Person berechnet.
Zusatz für Buchungen von Firmen für Ihre Mitarbeiter:
Derjenige, in dessen Namen die Zimmerbestellung angemeldet wird, erkennt die Reisebedingungen an und haftet für die Vertragserfüllung aller in der Anmeldung/Buchung gemeldeten Anzahl der Personen.
Leistungen:
Für die Reiseleistungen ist grundsätzlich der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort
Gastaufnahmevertrag
Bitte beachten Sie die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag, der bundesweit Gültigkeit hat.
1. Der Gastaufnahmevertag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Gastaufnahmevertag verpflichtet die Vertragspartner (Gast und Beherbergungsbetrieb) zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast ein gleichwertiges Zimmer zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Zimmer hat der Gast auf die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort
Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.